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FormLED Lighting GmbH - AGBs

I. FORMLED GmbH - Allgemeine Vertragsbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ genannt) und uns, dem Unternehmen FORMLED Lighting GmbH, Vincenz-Prießnitz-Straße 1, 76131 Karlsruhe (nachfolgend „FORMLED“ genannt) ausschließlich geltenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von FORMLED nicht anerkannt, sofern FORMLED diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

(2) Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist FORMLED berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Leistungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. FORMLED wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. FORMLED wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(3) Vertrag meint sämtliche Vereinbarungen zwischen FORMLED und dem Kunden, die die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien regeln. Bestandteile des Vertrags sind insbesondere das Vertragsdeckblatt, die Leistungsbeschreibungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Leistungsbedingungen sowie die Anlagen.

 

§ 2 Kundenkreis

(1) Die Angebote von FORMLED richten sich an Unternehmer nach § 14 BGB und an Verbraucher nach § 13 BGB.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

(3) Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

 

B. Besondere Regelungen bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 2 Abs. 2 AVB)

§ 3 Preise, Zahlung, Versand, Gefahrübergang bei Verträgen mit Verbrauchern

(1) Die Preise verstehen sich inklusive der geltenden Umsatzsteuer, zzgl. Verpackung und Versand.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache gehen auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 2 Abs. 2 AVB)

FORMLED behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, hat FORMLED das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5 Sachmängelgewährleistung bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 2 Abs. 2 AVB)

(1) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(2) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware, bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren.

 

C. Besondere Regelungen bei Verträgen mit Unternehmern (§ 2 Abs. 3 AVB)

§ 6 Preise, Zahlung, Versand, Gefahrübergang

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab dem Sitz von FORMLED zuzüglich Verpackung und Versand, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von FORMLED.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem FORMLED versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt bei Verträgen mit Unternehmern (§ 2 Abs. 3 AVB)

(1) FORMLED behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10 % übersteigt, ist FORMLED zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet.


(2) Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt FORMLED bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. FORMLED nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. FORMLED behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für FORMLED. Erfolgte eine Verarbeitung der Ware durch den Kunden, so erwirbt FORMLED an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von FORMLED gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware vom Kunden mit anderen, FORMLED nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

(3) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von FORMLED hinweisen und FORMLED hierüber informieren, um FORMLED die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, FORMLED die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber FORMLED.

 

§ 8 Sachmängelgewährleistung bei Verträgen mit Unternehmern (§ 2 Abs. 3 AVB)

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn FORMLED nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen zehn Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen zehn Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen von FORMLED ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an FORMLED zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet FORMLED die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist FORMLED nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu tref­fenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von FORMLED, kann der Kunde unten den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

 

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von FORMLED den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(6) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es gelten die besonderen Bestimmungen des § 9.

 

§ 9 Haftung

(1) Macht der Kunde Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der FORMLED beruhen, haftet die FORMLED dem Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung der FORMLED auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 50.000,00 EUR.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Haftung nach dem ProdHaftG und für Garantien. Garantien im Rechtssinne sind nur solche, die ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.

(5) Ansprüche, die auf einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

 

§ 10 Vergütung

(1) Die Vergütung für die Leistungen von FORMLED ergibt sich aus dem Vertragsdeckblatt oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen FORMLED und dem Kunden.

(2) Vergütungen nach dem Vertrag sind Festvergütungen. Aufwandsmehrungen und –minderungen berechtigen keine Partei, eine Anpassung zu verlangen.

(3) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von FORMLED getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von FORMLED für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Dies gilt nicht sofern FORMLED die kostenfreie Durchführung der Tätigkeit in Textform bestätigt hat.

(4) Sofern dieses nicht abweichend vereinbart wurde, so ist die Vergütung mit Leistungserbringung fällig. Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zu leisten. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sofern der Kunde Unternehmer ist.

 

§ 11 Rechnung, Rücklastschrift

(1) Rechnungen können von FORMLED als PDF per E-Mail sowie in Papierform verschickt werden.

(2) Entstehen FORMLED durch eine Rücklastschrift, die auf Verschulden des Kunden beruht, zusätzliche Kosten so hat der Kunde diese Kosten zu übernehmen, es sei denn FORMLED weist einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nach.

(3) Der Kunde teilt geänderte Adressdaten (auch eine geänderte E-Mailadresse) FORMLED unverzüglich mit.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der FORMLED entstanden ist, geringer ist. Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt der Verzugszins 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt der Verzugszins 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche von FORMLED ist nicht ausgeschlossen.

 

§ 12 Verwendung von Marken, Namen und Logos als Referenzen bei Unternehmern

(1) Der Kunde räumt FORMLED das Recht ein, Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des Kunden (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenz nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.

(2) FORMLED ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf FORMLED die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen-Webseite, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.

(3) Der Kunde räumt FORMLED dieses Recht unentgeltlich ein.

(4) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Zeichen geltend macht.

(5) Die Nutzung der Zeichen kann auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zumindest der Textform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses erfordert die Schriftform, soweit der Vertrag nicht die Textform vorsieht.

(3) Bei Unternehmern ist die Abtretung von Forderungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(5) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(6) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist KARLSRUHE sofern der Kunde Unternehmer ist.

Schuldet FORMLED gegenüber dem Unternehmer eine Dienstleistung, so ist Erfüllungsort der Ort, an dem die entsprechende Leistung nach dem Vertrag bestimmungsgemäß zu erbringen ist.

Schuldet FORMLED gegenüber dem Unternehmer eine Werkleistung, so ist Erfüllungsort der Ort, an dem die entsprechende Leistung nach dem Vertrag bestimmungsgemäß herzustellen ist.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(8) Stehen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen im Widerspruch zu den Leistungsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.

 

II. Leistungsbedingungen Werkleistung

Die Leistungsbedingungen Werkleistung ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich der Werkleistungen durch FORMLED.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung eines versprochenen Werkes, insbesondere die individuelle Erstellung von LED-Leuchtmitteln, durch FORMLED zur Überlassung an den Kunden auf Dauer.

Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender LED-Leuchtmittel zum Gegenstand hat, finden die allgemeinen Regelungen dieser AVB über den Kauf Anwendung. Die werkvertragsrechtlichen Bestimmungen treten ergänzend neben das Kaufrecht.

 

§ 2 Leistungen

Die zu erbringenden Leistungen werden von FORMLED zumindest in Textform dokumentiert und mit dem Kunden abgestimmt. Die Dokumentation bildet die Grundlage für die geschuldeten Leistungen.

 

§ 3 Zeitplan

(1) FORMLED und der Kunde werden Termine und Fristen nach Möglichkeit zumindest in Textform festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Von dieser Vereinbarung kann nur bei Wahrung der Schriftform abgewichen werden.

(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte, etc.) hat FORMLED nicht zu vertreten und berechtigen diese, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. FORMLED wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

 

§ 4 Zusammenarbeit

(1) FORMLED und der Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.

(2) Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden bei Mitwirkungsobliegenheiten für diesen mit Kontakt zum Pflichtenbereich von FORMLED tätig werden, hat der Kunde wie für eigenes Handeln einzustehen.

(3) Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

§ 5 Leistungsänderungen auf Wunsch des Kunden

(1) Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von FORMLED zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch zumindest in Textform gegenüber FORMLED äußern.

Der Kunde ist hierbei berechtigt, bis zur Abnahme zumutbare Änderungen des Vertragsgegenstandes zu verlangen. FORMLED wird solche Änderungen grundsätzlich zu den Konditionen und innerhalb solcher Fristen realisieren, die den in dem Vertrag kalkulierten Konditionen entsprechen.

(2) FORMLED prüft hierzu, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt FORMLED, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt sie dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt FORMLED die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

(3) Nach Prüfung des Änderungswunsches wird FORMLED dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

(4) Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

(5) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Abs. 2 nicht einverstanden ist.

(6) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. FORMLED wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

(7) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von FORMLED berechnet.

 

§ 6 Subunternehmen

(1) FORMLED ist berechtigt, Subunternehmen für Teile der Leistungen hinzuziehen, darf jedoch nicht die Projektleitung oder ganze Teilprojekte an Subunternehmer vergeben. Der Kunde kann der Zuziehung von Subunternehmen widersprechen. Der Kunde wird die Zuziehung von Subunternehmern nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigern und wird sie nicht verzögern.

 

(2) Macht FORMLED von der Zuziehung gebrauch, so sind diese Subunternehmen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von FORMLED. Für die Subunternehmen und ihre Mitarbeiter gelten dieselben Regelungen wie für FORMLED; sie können die Leistungspflicht jedoch nicht weiterdelegieren.

 

§ 7 Übergabe und Gefahrübergang

(1) FORMLED übergibt dem Kunden das Werk entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Sofern dieses nicht abweichend vereinbart wurde, so erfolgt eine Übergabe des Werks am Geschäftssitz von FORMLED.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Werkes geht mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Kunde sorgt jedoch vor diesem Zeitpunkt für technische und organisatorische Maßnahmen für eine Sicherung des Wirtschaftsgutes, sofern sich das Werk und/oder Werkteile bereits in dessen Gewahrsamsphäre befinden (Verwahrpflicht).

  

§ 8 Abnahme

(1) Vor der Abnahme ist der Kunde nur verpflichtet, die Entgegennahme von Waren und Werk- oder Dienstleistungen zu bestätigen. Etwaige Empfangsbestätigungen betreffen nicht die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, sie stellen insbesondere keine Abnahme dar.

(2) FORMLED kann vom Kunden die Abnahme verlangen, wenn FORMLED das Werk übergeben und die Funktionsfähigkeit nachgewiesen hat (Abnahmefähigkeit).

(3) Zur Abnahme weist FORMLED das Vorliegen der garantierten Eigenschaften sowie die einwandfreie und ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des Werks nach. Die Abnahme umfasst den gesamten vertraglichen Leistungsumfang, Teilabnahmen finden nicht statt. Sofern eine teilweise Inbetriebnahme zwischen den Parteien vereinbart wird, ist also zusätzlich eine spätere Gesamtabnahme notwendig. Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche beginnen in jedem Falle erst mit der Erklärung der Abnahme des gesamten Werks.

(4) Als Abnahmedatum gilt der Termin der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden. Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden. Soweit im Abnahmeprotokoll Mängel bzw. fehlende Funktionen oder Störungen festgehalten werden, so gilt als Abnahmedatum der erste Tag, an dem der letzte nicht nur unwesentliche Mangel beseitigt bzw. die letzte nicht nur unwesentliche fehlende Funktion fehlerfrei integriert wurde.

Das Abnahmeprotokoll muss von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden.

 

§ 9 Test

(1) Auf Wunsch von FORMLED übernimmt es der Kunde als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der von FORMLED erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit mitzuwirken (Test).

(2) FORMLED wird dem Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunktes wird FORMLED auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

(3) Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort; die Zeit; die technischen Umstände des Tests sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde wird im Rahmen des Tests die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.

(4) Gibt der Kunde von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit schuldhaft nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test schuldhaft nicht oder nicht vollständig nachkommt, gilt Entsprechendes hinsichtlich der bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbaren Abweichungen. FORMLED wird dem Kunden mit der Mitteilung nach Abs. 2 auf diese Bedeutung seines Verhaltens noch einmal gesondert hinweisen. Soweit FORMLED Beschaffenheitsabweichungen absichtlich verschweigt, kann diese sich auf die Regelungen dieses Absatzes nicht berufen.

(5) Nach erfolgreichem Abschluss des Tests überlässt FORMLED dem Kunden das Werk zur Nutzung.

(6) Eine etwaige bestehende weitere Obliegenheit des Kunden, auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt unberührt.

 

§ 10 Gewährleistung

(1) Bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängeln) gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht die nachstehenden Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

(2) Treten an den von FORMLED gelieferten Programmen und sonstigen Leistungen Mängel auf, wird der Kunde diese unverzüglich unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen melden. Ist FORMLED zur Mangelbeseitigung oder fehlerfreien Neulieferung nicht in der Lage, so wird er dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese FORMLED zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.

Bedingt die durchgeführte Nachbesserung oder Neulieferung eine Änderung der mitgelieferten Dokumentation oder sonstiger Unterlagen, sind auch diese entsprechend abzuändern, es sei denn, eine solche war nach dem Vertrag nicht geschuldet.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – in einer Frist von 12 Monaten.

 

§ 11 Vergütung

 

Es gilt § 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

§ 12 Nutzungsrechte und Rechteübertragung

(1) FORMLED räumt dem Kunden an dem Werk die für den jeweils vereinbarten vertraglichen Verwendungsweck notwendigen Rechte ein.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung durch FORMLED ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einfache Rechte hiervon abzuspalten und Dritten einzuräumen.

(3) Soweit als Werkleistung ganz oder teilweise eine Software geschuldet ist, welche Standardsoftware Dritter enthält, entfallen die Rechte nach Abs. 2 unter Ausnahme der gesetzlichen Mindestnutzungsrechte.

(4) Ein Anspruch auf Übergabe des der als Werkleistung überlassenen Software zugrundeliegenden Quellcodes ergibt sich aus der vorstehenden Rechteeinräumung nicht. Die Herausgabe von Quellcode erfordert eine gesonderte Vereinbarung.

(5) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet FORMLED dem Kunden jedoch die Nutzung der Software. FORMLED kann den Einsatz solcher Software, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

(6) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der bis einschließlich zur Abnahme fälligen Teilbeträge das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen.

 

§ 13 Haftung

Es gilt § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.

 

 

III. Leistungsbedingungen Dienstleistung

Die Leistungsbedingungen Dienstleistung ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich der Dienstleistungen durch FORMLED.

 

§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

 

(1) FORMLED erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Kunden in Bezug auf die Anschaffung, Inbetriebnahme- und/oder Nutzung von LED-Leuchtmitteln und/oder der insbesondere hierzu erforderlichen Software auf dienstvertraglicher Basis. Die Einzelheiten der Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag geregelt.

(2) Der Beginn der Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(3) Einsatzort für die Projektdurchführung können die Geschäftsräume des Kunden sein. Bei Projektarbeiten, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, ist FORMLED frei in Bezug auf ihren Leistungsort. Dies gilt nicht, sofern der Einsatzort hiervon abweichend vereinbart wurde.

 

§ 2 Mitarbeitereinsatz

(1) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Mitarbeiter von FORMLED die vertraglich geschuldete Leistung durchführen. FORMLED kann Mitarbeiter im eigenen Ermessen austauschen, hinzuziehen oder von dem Projekt abziehen. Sofern sich die Vertragsparteien auf den Einsatz spezieller Personen geeinigt haben, ergeben sich diese aus der Leistungsbeschreibung.

(2) Das von FORMLED eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.

(3) FORMLED trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind. FORMLED wird dem KUNDEN auf dessen Wunsch die Qualifikation der von ihm eingesetzten Personen in geeigneter Form nachweisen.

 

§ 3 Ansprechpartner

Der Kunde und FORMLED legen jeweils einen Projektleiter und einen Stellvertreter fest. Der Projektleiter, bzw. dessen Stellvertreter ist berechtigt, verbindliche Auskünfte zu geben und Entscheidungen zu treffen. Die Namen der Projektleiter und der Stellvertreter sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag aufgeführt. 

 

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Allgemeine Mitwirkungsleistungen

(a.) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass FORMLED auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von FORMLED bekannt werden.

(b.) Auf Verlangen von FORMLED hat der Kunde die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von FORMLED formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

(c.) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter und ggf. der Betriebsrat bereits vor Beginn der örtlichen Leistungserbringung über die Tätigkeit von FORMLED eingehend informiert werden.

(d.) Der Kunde stellt FORMLED auf Anforderung einen möglichst gesonderten Arbeitsplatz in den Geschäftsräumen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde stellt FORMLED, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim Kunden und, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung für FORMLED.

(2) Ferner erklärt sich der Kunde bereit, FORMLED auf Anforderung Personal unentgeltlich für Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden zur Verfügung zu stellen, sofern hierdurch die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für FORMLED kostenfrei erbracht werden.

(4) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von FORMLED. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.

 

§ 5 Vergütung

Es gilt § 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

§ 6 Haftung

Es gilt § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

§ 7 Leistungserbringung, Leistungsübergabe, Nutzungsrechte

(1) FORMLED erstattet dem Kunden auf Wunsch Bericht über ihre laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Kunden einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

(2) In jedem Fall ist FORMLED verpflichtet, dem Kunden einen Abschlussbericht binnen acht Wochen nach Abschluss ihrer Tätigkeit für den Kunden schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist dem Kunden in digitaler Form vorzulegen.

(3) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von FORMLED erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.

 

(4) FORMLED wird etwaige Begleitergebnisse der Leistung, wie beispielsweise Arbeitspapiere, dem Kunden laufend, spätestens jedoch zum Ende der Leistungszeit, übergeben.

 

§ 8 Sorgfaltspflicht

FORMLED führt sämtliche Beratungsleistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Kunden in bester Weise gerecht werden.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.